European Tree Worker
Fundiertes Fachwissen in der Baumpflege
Aktuelle Termine
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25.02 - 30.04.2021
08:00-16:30 Uhr
Mülheim an der Ruhr
12 Tage + Prüfung
Nur noch wenige Plätze...
insgesamt 4 Module - Nur im Gesamten zu buchen.
Kurskosten: EUR 1.280€ + Prüfungsgebühr ,00 1 umsatzsteuerfrei
Prüfungsgebühr zusätzlich einmalig EUR 510€ (kann je nach EAC-Geb. variieren)
Beschreibung
Die Ausbildung zum European Tree Worker (ETW) garantiert fundiertes Fachwissen in der Baumpflege unter Berücksichtigung des Natur-, Umwelt- und Unfallschutzes. Sie ist europaweit anerkannt. Ein nach bestandener Prüfung vom European Aboricultural Council (EAC) ausgestelltes Zertifikat dokumentiert das erworbene Fachwissen und ist 3 Jahre gültig. Danach muss eine Rezertifizierung (siehe Information) beantragt werden. Die Namen der zertifizierten ETW werden auf der Internetseite des EAC veröffentlicht.
Der Lehrgang gliedert sich in vier Module zu je drei Tagen, zuzüglich einer ein- oder zweitägigen Abschlussprüfung.
Der Lehrgang bereitet auf die Abschlussprüfung vor, ein Selbststudium zwischen den Modulen ist allerdings unbedingt erforderlich.
Inhalte
- Baumbiologische Grundlagen
- Baumpflegemaßnahmen
- Diagnose von Baumschäden und deren Behandlung
- Rechtliche Grundlagen
Voraussetzung
- 1 Jahr Berufserfahrung in der Baumpflege (nachweisbar)
- Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung zum Nachweis der Eignung bzw. Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten/ Arbeiten mit Absturzgefahr gemäß § 2 VSG 4.2
- Ersthelferkurs: 1 Tag / 9UE - nicht älter als 2 Jahre
- Motorsägenfachkunde ASBaum I
- ETW-climbing: SKT-B Fachkunde
- ETW-platform: Fachkunde Hubarbeitsbühne nach DGUV 308-008
Information
REZERTIFIZIERUNG
- Kopie der ETW ID-Karte oder des Zertifikates
- Bescheinigung der baumpflegerischen Tätigkeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der 36 Monate nach bestandener Prüfung
- Erste Hilfe Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Tauglichkeit/ Eignung für „Gefährliche Baumarbeiten/ Arbeiten mit Absturzgefahr“ gemäß § 2 VSG 4.2 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
- AB 2020 Nachweis über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare/ Workshops/ Kurse/ Fachtagungen etc.) - mindestens 30 Unterrichtseinheiten in den vergangenen 36 Monaten.